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VGH Bayern, 15.10.2008 - 4 ZB 07.2854 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Grundsteuer; Hebesatz; Haushaltsgrundsätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 21.02.2006 - 4 ZB 05.1169
Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2008 - 4 ZB 07.2854
Gleiches gilt für die Frage, ob der Grundsteuerhebesatz eine Grundsteuer zur Folge hat, die erdrosselnde Wirkung hat (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 21.2.2006 BayVBl 2007, 213/214 = juris RdNr. 12). - VGH Bayern, 01.02.2007 - 4 ZB 06.2567
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2008 - 4 ZB 07.2854
Insoweit gilt nichts anderes als bei der Einhaltung der in Art. 62 Abs. 2 GO vorgegebenen Grundsätze der Einnahmebeschaffung, auf deren Einhaltung die Kommunalabgabepflichtigen ebenfalls keinen Rechtsanspruch haben (vgl. Beschluss des Senats vom 1.2.2007 DÖV 2007, 347/348 m.w.N.; BVerwG vom 11.6.1993 DÖV 1993, 1093/1094).
- VG Halle, 01.02.2010 - 4 A 304/09
Erdrosselungswirkung der Grundsteuer
Eine willkürliche Hebesatzfestsetzung kann zu bejahen sein, wenn ein wirtschaftlich in keinem Fall mehr vertretbarer und deshalb nicht im Rahmen einer ordnungsgemäßer Verwaltung liegender Verbrauch öffentlicher Mittel festzustellen ist (VGH München, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 4 ZB 07.2854 - juris Rn. 6).